Als Alternative zu den genannten Erfüllungsoptionen können quotenpflichtige Unternehmen auch CO2-Einsparungen, die von Dritten im Verkehr erzielt wurden, erwerben. Auf den ersten Blick mag das wie ein Hintertürchen erscheinen, doch dies fördert ebenfalls den Klimaschutz: Die finanzielle Entlohnung durch die quotenpflichtigen Unternehmen belohnt klimafreundliche Mobilität, ohne den Steuerzahler zu belasten. Elektrofahrzeugbesitzer haben die Möglichkeit, ihre CO2-Einsparungen an die quotenpflichtigen Unternehmen zu verkaufen, damit diese ihre Quoten erfüllen können. Der Erlös aus dem Verkauf wird als jährliche Prämie ausgezahlt. Um den Prozess für alle Beteiligten zu erleichtern, gibt es Unternehmen die als Verbindungsstück zwischen Quoten-Käufern, E-Auto-Haltern und Umweltbundesamt fungieren.
Einige Unternehmen sind durch Gesetze dazu verpflichtet, die Emissionen der von ihnen verkauften fossilen Treibstoffe zu reduzieren. Die Höhe der Reduktion ist durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorgeschrieben. Das Ziel ist, den Verkehrssektor umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die THG-Quote zu erfüllen, wie z.B. die Beimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel, der Verkauf von reinem Biokraftstoff oder die Bereitstellung von Strom für Elektrofahrzeuge.
Wenn die Unternehmen die THG-Quote nicht erfüllen, können Strafzahlungen fällig werden. Die Einhaltung der THG-Quote ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren Zukunft und zum Schutz unseres Planeten.
Vergleichsrechner aufrufen
Anbieter aussuchen
THG-Prämie sichern