Kurzfazit: Seit dem 1. Juli 2026 sind günstige Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern nicht mehr automatisch zollfrei. Neben Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Paketdienst-Gebühren kann jetzt eine neue 3-Euro-Zollpauschale pro Warenkategorie dazukommen.
| Beispielhafter Warenwert aus einem Nicht-EU-Land | 10,00 € |
| Einfuhrumsatzsteuer bei 19 % | 1,90 € |
| Neue Zollpauschale bei einer Warenkategorie | 3,00 € |
| DHL-Auslagenpauschale bei vorgestreckten Abgaben | aktuell 7,50 € |
| Möglicher Gesamtbetrag im Beispiel | 22,40 € |
| Wichtiger Hinweis | abhängig von Versandort, Warenkategorie, Händlerabwicklung und Paketdienst |
| Kostencheck | Endpreis vor Bestellung prüfen |
Wer regelmäßig günstige Produkte aus Nicht-EU-Ländern bestellt, muss seit dem 1. Juli 2026 genauer hinschauen. Die bisherige Zollfreigrenze für Warensendungen unter 150 Euro wurde abgeschafft. Damit können auch kleine Bestellungen ab dem ersten Cent zusätzliche Kosten verursachen.
Besonders relevant ist das für Marktplätze und Shopping-Angebote wie Amazon, Amazon Haul, TEMU, AliExpress und Etsy. Entscheidend ist nicht nur der Shop, sondern vor allem der Versandort der Ware.
Die neue Pauschale liegt bei 3 Euro pro Warenkategorie. Gemeint ist damit nicht automatisch ein Artikel und auch nicht immer das komplette Paket, sondern die jeweilige zolltarifliche Einordnung. Mehrere gleiche Produkte können eine Kategorie bilden, unterschiedliche Produktarten können dagegen mehrfach berechnet werden.
Ein einfaches Beispiel zeigt die neue Kostenlogik: Drei T-Shirts in einer Bestellung zählen in der Regel als eine Warengruppe. Dann fällt einmalig 3 Euro Zoll an. Bestellst du dagegen ein T-Shirt und eine Handyhülle, können daraus zwei unterschiedliche Warengruppen werden. In diesem Fall wären 2 x 3 Euro, also 6 Euro Zoll, möglich.
Bei günstigen Artikeln fällt das besonders stark ins Gewicht. Denn neben der Zollpauschale bleibt die Einfuhrumsatzsteuer weiterhin relevant. Zusätzlich können Paketdienstleister Gebühren verlangen, wenn sie Abgaben auslegen und anschließend beim Empfänger einziehen. Genau deshalb sollte der Endpreis im Checkout genau geprüft werden. 👉 Aktuelle Shopping-Angebote prüfen
Für Deal-Beiträge wird damit ein Punkt besonders wichtig: Der Versandstandort muss klar genannt werden. Kommt die Ware aus einem EU-Lager, ist das für Leser deutlich attraktiver als ein scheinbar günstiger Preis mit unklarer Drittland-Lieferung.
Für günstige Marktplatz-Angebote ist der reine Shop-Preis seit dem 1. Juli 2026 weniger aussagekräftig. Entscheidend ist, ob der Händler die Ware aus einem EU-Lager verschickt, ob Steuern und Abgaben bereits im Checkout eingepreist sind und ob bei Zustellung noch Gebühren des Paketdienstleisters drohen.
Für Leser von VergleichsRatgeber ist deshalb wichtig: Ein Angebot ist nur dann wirklich stark, wenn der Endpreis nachvollziehbar bleibt. Bei Artikeln aus Nicht-EU-Ländern sollte immer geprüft werden, ob die 3-Euro-Zollpauschale, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Auslagenpauschalen bereits berücksichtigt sind.
Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollfreigrenze für Warensendungen unter 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern entfallen. Dadurch können auch günstige Online-Bestellungen zollpflichtig werden.
Für Sendungen unter 150 Euro wird grundsätzlich eine Pauschale von 3 Euro pro Warenkategorie beziehungsweise HS-Position fällig. Mehrere unterschiedliche Produktarten in einer Bestellung können daher mehrere Pauschalen auslösen.
Relevant ist die Regel für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern, etwa bei Angeboten über Amazon, Amazon Haul, TEMU, AliExpress oder Etsy, sofern die Ware direkt aus einem Drittland in die EU geliefert wird.
Die 3-Euro-Pauschale wird nicht einfach pauschal pro Paket berechnet. Maßgeblich ist die jeweilige Warenkategorie beziehungsweise Tarifposition. Drei gleiche T-Shirts können eine Kategorie bilden, ein T-Shirt und eine Handyhülle dagegen zwei unterschiedliche Kategorien.
Wenn ein Händler die Ware aus einem Lager innerhalb der Europäischen Union verschickt, wurde sie in der Regel bereits durch den Händler oder Importeur eingeführt und abgewickelt. Für Endkunden ist der angezeigte Shop-Preis dann meist deutlich besser kalkulierbar.
Ja. Wenn Einfuhrabgaben nicht bereits beim Kauf bezahlt wurden und der Paketdienst diese auslegt, können zusätzliche Service- oder Auslagenpauschalen entstehen. Bei DHL lag die Auslagenpauschale zuletzt bei 7,50 Euro.
Achte im Checkout auf Hinweise wie enthaltene Umsatzsteuer, Importabgaben, Landed Costs oder Versand aus einem EU-Lager. Fehlen diese Angaben, sollte der Deal vorsichtiger bewertet werden.
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